Fortbildung zum Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Sie benötigen für Ihren beruflichen Wiedereinstieg die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO? Dann sollten Sie diesen Artikel etwas genauer lesen.

In unserem Beratungs- und Trainingszentrum Königs Wusterhausen findet ab dem 16. März eine Qualifizierung zum Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe statt, die mit der IHK-Prüfung am 23.04.2009 zu Ende geht.

In einer 4-wöchigen Vollzeitmaßnahme bereiten wir Sie gezielt auf die Sachkundeprüfung vor. Für diese Maßnahme benötigen Sie einen Bildungsgutschein. Bitte fragen Sie Ihren zuständigen Arbeitsberater oder Fallmanager. Gern geben Ihnen auch unsere Mitarbeiter vor Ort Auskunft. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Inhalt:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutz
  • Rechtsgrundlagen
  • Umgang mit Menschen
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik
  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Weitere Informationen finden Sie in diesem Infoblatt:

Achtung: Die Fortbildung zum Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe muss verschoben werden. Wir informieren Sie rechtzeitig über den neuen Termin der Qualifizierungsmaßnahme.

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