Ein Beamter der Kriminalpolizei informierte über sexuellen Missbrauch bei Kindern und Sexualprävention

Vor wenigen Tagen wurde ein Beamter der Kriminalpolizei für Sexualdelikte an unseren Standort im Wedding eingeladen.

Als wir den Vorschlag unterbreiteten, im Rahmen unserer Weiterbildung einen Workshop über Sexualprävention durchzuführen, wurde dies von unseren Trainern im Wedding schnell in die Tat umgesetzt.

Zehn FlexiBil-Teilnehmer und Herr Dr. Rau nahmen an der Veranstaltung teil. Dieses sehr wichtige Thema interessierte nicht nur Teilnehmer, deren zukünftige Tätigkeit damit zu tun hat, sondern auch diejenigen, die Mütter oder Väter sind.

Workshop Sexualprävention mit Herrn Pavlek von der Polizei

Der § 176 des Strafgesetzbuches regelt den „Sexuellen Missbrauch von Kindern“.
Eine Straftat begeht demnach, wer sexuelle Handlungen

  • an einem Kind vornimmt,
  • von einem Kind erwartet oder
  • vor einem Kind vornimmt.

Als Kinder gelten hier alle Personen unter 14 Jahren.

Statistik aus dem Jahr 2006:

In Berlin gingen 642 Anzeigen wegen Missbrauchs von Kindern ein. 70 % der Fälle wurden aufgeklärt. Es gab 364 Tatverdächtige und 867 bekannt gewordenen Opfer, von denen 2/3 Mädchen und 1/3 Jungen waren. Oft gab es mehrere Opfer bei einer Tat.

Nicht selten kommt es auch zu Delikten unter Schutzbefohlenen (im Familienkreis). Solche Missbräuche gehen oft über Jahre und werden selten bekannt.

Vorgehensweise der Täter:

  1. Exhibitionismus – Sexuelle Handlung vor einem Kind, auch die Vorführung von Pornografie, sind strafbar.
  2. Überfallartige Misshandlung (am seltensten) – Der Täter kommt wie aus dem Nichts und ist genauso schnell wieder verschwunden.
  3. Geplanter Missbrauch (am häufigsten) – Der Täter sucht sich sein Opfer aus, stellt den Kontakt her oder versucht, das Vertrauen herzustellen.

Mögliche Anzeichen einer Tat:

  • körperliche Spuren (Knutschflecken, Striemen…)
  • seelische Spuren: Hat sich das Kind in seinem Verhalten verändert? Ist es ruhiger oder sogar lauter? Haben sich die Noten stark geändert?

Einen Verdacht zu äußern ist nicht strafbar!

Sollte sich ein Verdacht bestätigen, heißt es Ruhe zu bewahren und dem Kind keine Vorwürfe zu machen, wie z. B.: „Warum lässt du dich anquatschen?“ Das Kind kann schließlich nichts dafür.

Es gibt viele Hilfevereine, an die man sich wenden kann, u. a. Strohhalm e. V. und Wildwasser e. V.

Wie können wir Kinder schützen?

Kinder, die sich zu Hause unwohl fühlen, niemanden zum Reden haben und sich unverstanden fühlen, können leichter zu Opfern werden als andere.

Eltern sollten ihre Kinder altersgemäß und kindgerecht aufklären, wobei die Eltern selbst das „Wann“ und „Wie“ entscheiden müssen, denn nur sie kennen ihre Kinder am besten. Stimmt das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern, können Fragen gestellt und beantwortet werden. Kinder sollten selbstbewusst und mit Regeln aufwachsen.

Ein Tipp an alle Sorgeberechtigten:

  • Meiden Sie sichtbare Namen und Adressen am Ranzen o. Ä.
  • Auch das sichtbare Tragen des Wohnungsschlüssels sagt aus: „Ich geh allein nach Hause und meine Eltern sind nicht da!“

Nach diesen sehr interessanten Ausführungen des Beamten wollen wir gern noch mehr zu diesem Thema erfahren. Ein weiterer Workshop soll zum Thema „Umgang mit der Sexualerziehung von Kin-dern“ stattfinden. Damit hoffen wir auf eine Gesprächsrunde mit Mitarbeitern aus Hilfsvereinen „Gegen sexuelle Gewalt“, die sich auf die Hilfe für Kinder spezialisiert haben.

Vielen Dank unseren Teilnehmerinnen Frau Beißert und Frau Tempel, die den Workshop für unsere Homepage zusammengefasst haben!

 

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Kommentare

  1. Monika schreibt am 

    Finde ich eine wirklich gute Sache. Allerdings muss vorher auch eine richtige Sexualaufklärung stattfinden. Dafür finde ich Seiten wie http://harri-wettstein.de/ sehr geeignet.

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