Neue Weiterbildungsrichtlinie und verändertes Antragsverfahren

Die neue Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie ist am 3. Juli 2012 in Kraft getreten.

Mit dieser wurden die bestehenden Förderungen der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen mit der Kompetenzentwicklungsrichtlinie und für Beschäftigte mit dem Bildungsscheck gebündelt. Der Zuschuss mit dem Bildungsscheck wurde ausgebaut. Zukünftig ist für Beschäftigte arbeitsplatzunabhängig einmal pro Kalenderjahr ein 70%iger Zuschuss ohne Obergrenze möglich. Die Weiterbildungsausgaben müssen jedoch mindestens 715 € im Kalenderjahr betragen.

Geändert hat sich auch das Verfahren zur Beantragung eines Bildungsschecks. Bürgerinnen und Bürger stellen nun selbst den Antrag zur Förderung ihrer Weiterbildung bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg
GmbH.

Ihre ganz individuelle Weiterbildung darf gern bei der GBB mbH stattfinden. Wir verfügen nicht nur über ein »regelmäßig von externer Stelle überprüftes System zur Sicherung der Qualität«, sondern sogar über zwei:

Wir sind zertifiziert nach ISO 9001 und nach § 10 AZWV. Die aktuellen Zertifikate finden Sie in unserem Downloadbereich oder auf der Seite Projekte.

Informationen zum Bildungsscheck der LASA

Flyer zur neuen Weiterbildungsrichtlinie

Sie haben Fragen zum Bildungsscheck? Auch in dem Fall dürfen Sie sich gern an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Informationen finden Sie

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