Neue Weiterbildungsrichtlinie und verändertes Antragsverfahren
Die neue Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie ist am 3. Juli 2012 in Kraft getreten.
Mit dieser wurden die bestehenden Förderungen der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen mit der Kompetenzentwicklungsrichtlinie und für Beschäftigte mit dem Bildungsscheck gebündelt. Der Zuschuss mit dem Bildungsscheck wurde ausgebaut. Zukünftig ist für Beschäftigte arbeitsplatzunabhängig einmal pro Kalenderjahr ein 70%iger Zuschuss ohne Obergrenze möglich. Die Weiterbildungsausgaben müssen jedoch mindestens 715 € im Kalenderjahr betragen.
Geändert hat sich auch das Verfahren zur Beantragung eines Bildungsschecks. Bürgerinnen und Bürger stellen nun selbst den Antrag zur Förderung ihrer Weiterbildung bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg
GmbH.
Ihre ganz individuelle Weiterbildung darf gern bei der GBB mbH stattfinden. Wir verfügen nicht nur über ein »regelmäßig von externer Stelle überprüftes System zur Sicherung der Qualität«, sondern sogar über zwei:
Wir sind zertifiziert nach ISO 9001 und nach § 10 AZWV. Die aktuellen Zertifikate finden Sie in unserem Downloadbereich oder auf der Seite Projekte.
Informationen zum Bildungsscheck der LASA
Sie haben Fragen zum Bildungsscheck? Auch in dem Fall dürfen Sie sich gern an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen finden Sie
- in dem rechts stehenden Flyer (PDF, 412 KB) zur neuen Weiterbildungsrichtlinie,
- im Informationsblatt für Antragsteller (PDF, 79 KB) sowie
- auf der Webseite des MASF und
- bei der LASA Brandenburg GmbH: Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte und
Betriebliche Weiterbildung in KMU.
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20.07.2012, Rubrik: Titel, GBB-Aktuell, Kommentar schreiben,