Bildungsprämie geht in 3. Förderphase
Eine 3. Förderphase des Bundesprogramms Bildungsprämie ist zurzeit beim Bundesministerium für Bildung und Forschung in Vorbereitung. Sie soll Anfang Juli dieses Jahres starten. In der neuen Förderphase werden für Personen, die einen Prämiengutschein nutzen möchten, veränderte Förderkonditionen gelten.
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern.
Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Die wesentlichen Änderungen in der neuen Förderphase sind:
- Die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und
- die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten
Unverändert wird als Voraussetzung gelten, dass die Personen:
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
- über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügen (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro)
Qualitätsanforderungen für Bildungsanbieter:
- Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell
- Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (AZWV/AZAV)
Beides bietet Ihnen die GBB! Und außerdem hohe Flexibilität, Qualität und Individualität.
Sie sind berufstätig und wollen sich qualifizieren? Sie möchten die Bildungsprämie gern nutzen? Melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir beraten Sie gern!
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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21.05.2014, Rubrik: Artikel, GBB-Aktuell, Kommentar schreiben,