Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung bei der GBB durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter
Teilnahmegebühren, Reisekosten, Verdienstausfall: Eine berufliche Weiterbildung verursacht Kosten. Der Bund, die Länder und weitere Stellen fördern deshalb die berufliche Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen.
Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Kosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Es können auch Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Die Lehrgänge müssen entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.
Einen Bildungsgutschein erhalten Arbeitnehmer oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit
- die Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Bildungsgutschein
Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:
- Ziel der Weiterbildung
- Dauer der Weiterbildung
- regionaler Geltungsbereich
- Kosten, die übernommen werden (z. B. Lehrgangskosten, Fahrkosten)
- Gültigkeitsdauer
Sie sind übrigens sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Bildungsgutschein gefördert wird!
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem AVGS können Sie zwar keine Weiterbildung finanzieren, aber ein Coaching oder andere Qualifizierungen. Mit dieser Art von Maßnahmen können Sie Ihre Chancen auf einen Job aktiv verbessern.
Mit dem Gutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter zu, dass die Kosten für Ihre Maßnahme übernommen werden – vorausgesetzt, sie erfüllt die Voraussetzungen, die auf dem AVGS vermerkt sind.
Die Initiative »Zukunftsstarter«
… der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte »Externenprüfung« vorbereitet.
»Zukunftsstarter« richtet sich an folgende Personengruppen:
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn diese seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berufsrückkehrer beziehungsweise Wiedereinsteiger
Wie sieht die Förderung aus?
Bei der Umschulung in einem Betrieb soll es eine Ausbildungsvergütung geben. Förderbar sind auch Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten. Unter Umständen erhalten Sie sogar eine Prämie, wenn Sie die Zwischen- oder Abschlussprüfung bestehen.
Sprechen Sie uns an! Wir sind gern für Sie da!
Stichworte: Für Sie recherchiert!
23.11.2020, Rubrik: Artikel, GBB-Aktuell, Kommentar schreiben,