Unternehmensfinanzierung durch Bürgschaftsbanken

Die modularen Bildungsangebote der GBB im Rahmen von FlexiBil bieten aktuelles Fachwissen in ganz unterschiedlichen Berufsbereichen. Wir berichten hier auf der Startseite regelmäßig darüber. Heute geht es um die Finanzierung.

»Investition, Finanzierung und Fördermittel« ist nur EIN Thema des Moduls Internes Rechnungswesen, in dem neben der Kosten- und Leistungsrechnung auch Kenntnisse im Controlling erarbeitet werden.

Unternehmensfinanzierung durch Bürgschaftsbanken

Die Möglichkeiten einer Kreditaufnahme und die dafür angebotenen Konditionen hängen maßgeblich von den gebotenen Sicherheiten ab. Sie begrenzen für den Kreditgeber das Ausfallrisiko. Bei bestehenden Unternehmen gibt es meist Sachwerte, außerdem können Geschäftszahlen der Vergangenheit als Nachweis ausreichender Kreditwürdigkeit vorgelegt werden. Bei Neugründungen bleibt aber oft nur die persönliche Bonität des Kreditnehmers, und das ist für hohe Kreditsummen einfach zu wenig. Bürgschaftsbanken stellen die Sicherheiten, wenn definierte Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Für Sanierungen und Umschuldungen wird beispielsweise nicht gebürgt.

Bürgschaftsbanken ohne Gewinninteresse

Ein Immobiliendarlehen für Firmen ist in der Regel kein Problem, wenn ein Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) zugunsten des Kreditgebers eingetragen wird. Das deutsche Recht räumt dem Inhaber eines Grundpfandrechts umfangreiche Rechte ein, sogar an Leistungen der Feuerversicherung. Das Grundstück und die darauf errichteten Gebäude haften praktisch wie eine Person für die Schulden. Fließen die Kreditraten nicht, droht die Zwangsvollstreckung. Jungunternehmer müssen aber in aller Regel keine Immobilien finanzieren. Es geht vielmehr um Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmittel, Software, Patente und dergleichen. Kleine und mittlere Unternehmen sind gegenüber der etablierten Konkurrenz im Nachteil, wenn es um die Finanzierungsmöglichkeiten geht. Bürgschaftsbanken gleichen diesen Nachteil aus, indem sie gegenüber den Kreditgebern – Geschäftsbanken, Sparkassen oder auch Leasinggesellschaften – für die Rückzahlung von bis zu 80 % der Kreditsumme bürgen. Da sie nicht gewinnorientiert arbeiten, sind die Gebühren für die Bürgschaft gering. Sie selbst sind durch Rückbürgschaften des Bundes oder der Länder abgesichert.

Ansprüche werden durchgesetzt

Das bedeutet aber nicht, dass der Schuldner im Fall von Zahlungsschwierigkeiten automatisch entlastet wird. Der Ratgeber für Unternehmensfinanzierung www.europakredit.com erklärt das Verfahren: Erst nach dem vergeblichen Versuch einer Verwertung anderweitiger Sicherheiten springt die Bürgschaftsbank ein und begleicht die Forderungen der finanzierenden Bank. Die Folge ist ein sogenannter Gläubigeraustausch im Kreditvertrag. Anstelle des bisherigen Kreditgebers tritt die Bürgschaftsbank in Höhe der übernommenen Bürgschaft als Treuhänder für die Bundesrepublik Deutschland und das jeweilige Bundesland in den Vertrag ein. Über die Hausbank werden dann neue Rückzahlungsmodalitäten ausgehandelt. Schlimmstenfalls kommt es zu einem Insolvenzverfahren.

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