Kreative Beschäftigungen in der Altenpflege
Mit Engagement und Erfolg werden bei der GBB schon seit Jahren Alltagsbegleiter für die Seniorenbetreuung qualifiziert.
Um unsere Teilnehmer bestmöglich vorbereitet für den neuen Job in den Arbeitsmarkt zu verabschieden, führen wir interne Abschlussprüfungen durch. Die künftigen Betreuungsassistenten müssen beweisen, dass sie theoretisch und praktisch gut gerüstet für ihre spätere Tätigkeit sind. Was dann in der Prüfung zum Teil geboten wird, begeistert uns immer wieder aufs Neue.
Hier ein Beispiel unserer Teilnehmerin Frau Klotz:
Kreative Beschäftigungen in der Altenpflege vermitteln den betreuten Senioren ein Stück Lebensqualität, indem sie in der Lage sind, etwas Produktives für sich und die Gemeinschaft zu leisten und dabei Erfolg zu haben.
So kann z. B. das Malen mit einem Bindfaden in einer kleinen Gruppe viel Spaß und Unterhaltung bringen. Das Wichtigste für diese Zeit ist, dass die Fachkraft selbst Spaß am Malen und Basteln hat und das auch ausstrahlt, wodurch die Teilnehmer selber motiviert werden. Für eine entspannte Atmosphäre kann man zusätzlich für Getränke und etwas Musik sorgen.
Dann kann es auch schon losgehen:
Den kreativen Ablauf erarbeitet sich die Fachkraft selber. Sie könnte aber auch nach den Biografien der Teilnehmer gehen, um durch besondere Farbwünsche oder andere Details neue positive Impulse zu vermitteln.
Die benötigten Materialien – wie weißes und buntes Papier, Scheren, Farben, Pinsel und dicke Wolle – sollten vorhanden sein. Zusätzliche Unterlagen und Malschürzen schützen die Teilnehmer vor kleineren »Kleckereien« und erleichtern das Arbeiten. Eine zusätzliche fertige Vorlage für die Teilnehmer hilft, das kreative Ergebnis nachzuarbeiten und schließlich zu bestaunen.
Das Ende einer einstündigen Malstunde beinhaltet nun letztendlich glückliche, kreative Senioren, die durch ihr selbstständiges Arbeiten ihr Selbstbewusstsein stärken.
Larissa Klotz, Teilnehmerin im Wedding, Weiterbildung »Fachkraft für Pflege und Betreuung (inkl. Pflegebasiskurs und Betreuungsassistent nach §§ 43b und 53c SGB XI)«
18.02.2019, Rubrik: Artikel, GBB-Aktuell, Kommentar schreiben,