Finanzielle Unterstützung für Ihre Selbstständigkeit
Auch wenn die meisten unserer Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildung die Anstellung in einem Unternehmen zum Ziel haben, gibt es immer wieder auch Frauen und Männer, die eine Existenzgründung ins Auge fassen.
Das ist dann in der Regel schon richtig gut durchdacht und begründet. Je nach belegten Modulen erhalten unsere Teilnehmer dafür umfangreiche Unterstützung durch Lehrbücher, Checklisten und Expertenrat.
An dieser Stelle geben wir für alle Interessierten einige Tipps weiter, gefunden im Internetportal Gründercheck.
Selbstständig machen
Eine Selbstständigkeit birgt – gerade in der Anfangszeit – einige finanzielle Risiken. Auf Grund dieser finanziellen Unsicherheit wurden schon viele Pläne, sich selbstständig zu machen, wieder zur Seite gelegt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, für den Anfang finanzielle Hilfe zu bekommen. Ein sogenannter Gründerzuschuss (das umgangssprachliche Überbrückungsgeld) kann Ihnen auf Antrag von der Agentur für Arbeit gewährt werden, sofern Sie mit einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit Ihre Arbeitslosigkeit beenden.
Chancenerhöhung durch gute Vorbereitung
Auf dem Internetportal gruendercheck.com finden Sie zahlreiche Informationen und Tipps, wie Sie den Gründerzuschuss erfolgreich beantragen. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Arbeitsagentur und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Je besser Sie also vor der Antragsstellung vorbereitet sind, desto höher stehen Ihre Chancen, diese Förderung zu erhalten. Ein aussagefähiger Businessplan ist bei der Antragsstellung sehr zu empfehlen. Mit einem solchen Plan können Sie den leistungsgewährenden Sachbearbeiter leichter überzeugen, dass Sie sich bis ins Detail mit Ihrer Unternehmensgründung befasst haben. Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie über alle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um Ihren Beruf erfolgreich auszuüben. Auch ist es hilfreich, wenn Sie sich von fachkundigen externen Stellen bescheinigen lassen, dass Sie sich umfassend über das Thema Selbstständigkeit informiert haben und Ihre Geschäftsidee tragfähig ist. Als angehender Unternehmer können Sie sich beispielsweise an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer wenden.
Bedingungen für die Auszahlung des Gründerzuschusses
Das Überbrückungsgeld wird in zwei Etappen an Sie ausgezahlt. Die erste Phase umfasst die ersten sechs Monate, die zweite weitere neun Monate. Mit dem Bezug der Leistung sind Sie dann allerdings auch verpflichtet, eine intensive Geschäftstätigkeit nachzuweisen. Schließlich liegt es ja wohl auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Unternehmen dauerhaft auf sichere Füße zu stellen.
Stichworte: Für Sie recherchiert!
18.04.2016, Rubrik: Artikel, GBB-Aktuell, Kommentar schreiben,